KOSTENRÜCKERSTATTUNG

KOSTENABRECHNUNG

Nach Abschluss der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie mittels beiliegendem Zahlschein bei Ihrer Bank einzahlen.

Nach Überweisung des gesamten Betrages können Sie die Honorarnote, die ärztliche Verordnung sowie die Einzahlungsbestätigung (Originale) bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Diese sendet Ihnen nach Bearbeitung per Post eine Rückerstattungsbestätigung, mit den derzeit gültigen Kostenzuschüssen zu.

 

ZUSATZVERSICHERUNG

Falls Sie über eine private Zusatzversicherung verfügen sollten, können Sie den Differenzbetrag dort einreichen.

Da die originalen Belege und Rechnungen von den Sozialversicherungsträgern einbehalten werden, fertigen Sie bitte jeweils eine KOPIE der Honorarnote, der ärztlichen Zuweisung, dem Einzahlungsbeleg der Honorarnote sowie der Rückerstattungsbestätigung Ihrer Krankenkasse an.

Diese können Sie dann, mit Angabe Ihrer Kontodaten, Ihrer Zusatzversicherung einreichen.

 

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